Blumenschmuckwettbewerb 2010
Die Kommission für Wirtschaft, Tourismus und Kultur lanciert einen Blumenschmuck-Wettbewerb.
Eine Jury wird im August die zwanzig schönsten blumengeschmückten Häuser (inkl. Balkone von Mehrfamilienhäuser) auszeichnen.
Alles Wissenswerte finden Sie
hier...
Öffentliche Bekanntmachung
Ortsplanungsrevision / Teilrechtskraftbescheinigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die von der Gemeindeversammlung Matten am 27. Mai 2009 beschlossene Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Januar 2010 genehmigt. Gegen die Verfügung des AGR ist Beschwerde eingereicht worden. Bestritten sind die Bauernhofzonen sowie die Einzonung der Parzellen Nrn. 226, 555 (Wohnzone WE) und Nr. 642 (Wohnzone W2). Im Einvernehmen mit dem Rechtsamt der Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) hat das AGR mit Schreiben vom 28. April 2010 der Gemeinde eine Teilrechtskraftbescheinigung ausgestellt.
Die am 11. Januar 2010 genehmigte, baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Matten ist am 28. April 2010 in Kraft getreten, mit Ausnahme der
- Plan- und Reglementsbestimmungen betr. den Bauernhofzonen
(Art. 232 GBR);
- Plan- und Reglementsbestimmungen betr. der Wohnzone WE
(Art. 212 GBR);
- Einzonung der Parzellen Nrn. 226, 555 (WE) und Nr. 642 (W2)
Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Matten und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Baureglement
Zonenplan 1
Zonenplan 2