FAQ (häufig gestellte Fragen)

Wo können Pässe und Identitätskarten beantragt werden?

Pässe und Indentitätskarten sind seit dem 1. März 2010 nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern in einem Ausweiszentrum zu beantragen.
Für den Amtsbezirk Interlaken-Oberhasli ist das zuständige Erfassungszentrum in Unterseen, untere Gasse 2
Neu muss vorgängig mit dem Erfassungszentrum ein Termin vereinbart werden. Informationen zum Vorgehen sowie die Termisnreservation sind unter www.schweizerpass.ch oder per Telefon 031 635 40 00 erhältlich.

Wo sind Sperrgutmarken erhältlich?

Sperrgutmarken sind bei den Bäckereien Christen und Schärz erhältlich. Die Gemeindeverwaltung verkauft keine Sperrgutmarken.


Wofür wird der orange Einheimischausweis benötigt?

Für den Bezug des Saison-Sportpasses, für Billette bei den Bergbahnen und den Bahnen ab Wengen oder Grindelwald wird ein Einheimischausweis benötigt. Bei der neuen Identitätskarte im Kreditkartenformat ist dieser Ausweis nicht mehr inbegriffen. Deshalb muss zusätzlich ein Einheimischausweis ausgestellt werden.

Der Einheimischausweis kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Gebühr CHF 10.00 / + Passfoto

Für Sportpässe bis 30 Tage ist kein Einheimischausweis notwendig.

Für weitere Auskünfte betreffend Einheimischtarifen wenden Sie sich bitte an die Bahnschalter der Jungfrauregion.


Wie kann die Trinkhalle am Kleinen Rugen gemietet werden?

Für die Vermietung ist der "Förderverein Trinkhalle am Kleinen Rugen" zuständig.
Bitte kontaktieren Sie für Infos und Reservationen:

Trinkhalle am kleinen Rugen
Postfach 329
3800 Interlaken
Tel 079 784 79 21
E-Mail: info@trinkhalle.ch
www.trinkhalle.ch


Wie kann das Forsthaus Aenderberg gemietet werden?

Das Forsthaus Aenderberg gehört der Burgergemeinde Interlaken.
Bitte kontaktieren Sie für Infos und Reservationen:

Peter Ritschard-Frutig
General-Guisanstrasse 28
3800 Interlaken
Tel 033 822 40 70
E-Mail: p.ritschard@bluewin.ch


Können für das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen Parkkarten bezogen werden?

Ja, Parkkarten für Dauerparkierer sind am Schalter der Finanzverwaltung Matten erhältlich.
Kosten pro Monat: CHF 60.00 - gültig Tag und Nacht

Übersicht "Parkieren in Matten"

Wie kann ich mit dem Spitex-Verein Interlaken und Umgebung Kontakt aufnehmen?

Wer ist für die Schrebergärten beim Schulhausareal züständig

Burgergemeinde
3800 Matten

Burgerschreiberin:
Rita Zingrich
Tel. 033 822 84 46

Bei Interesse ist ein schriftliches Gesuch bei der Burgergemeinde Matten einzureichen.

Was sind invasive Neophyten oder gebietsfremde Pflanzen

Alle wichtigen Informationen finden Sie in folgendem Markblatt
Merkblatt invasive Neophyten

Verkauft die Gemeinde Matten Brennholz?

Die Gemeinde Matten verfügt über kein Brennholz, jedoch aber die Burgergemeinde Matten.

Anfrgen sind zu richten an:

Beat Lengacher, Niedermatte, 3813 Saxeten     Telefon 033 822 01 82

Wer ist für die Schulraumvermietung zuständig?

Schriftliche Gesuche können dem Sekretariat der Schulkommission eingereicht werden
Sekretariat der Schulkommission
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten
schulkommission@matten.ch

Wer ist für Gesuche (Dispensationen etc.) und Anfragen in Schulangelegenheiten zuständig?

Schulleitung Matten, Kupfergasse 52, 3800 Matten, Tel. 033 828 10 32 / info@schulematten.ch / www.schulematten.ch
Anlauf- und Auskunftsstelle betreffend administrative oder informelle Belange auf Behördenebene ist das Schulsekretariat der Schulkommission, Tel. 033 826 50 13

Besteht ein Anspruch auf den Kindergartenbesuch?

Jedes Kind hat Anspruch auf mindestens ein Jahr unentgeltlichen Besuch des Kindergartens vor dem Schuleintritt.
Die Gemeinde Matten bietet sogar einen zweijährigen Kindergarten an. Obwohl der Kindergarten freiwillig ist, wird er von fast allen Kindern besucht.

Welches Datum ist für den Kindergarteneintritt massgebend?

Massgebend für den Kindergarteneintritt ist der Stichtag 30.04.

Beispiel für das Schuljahr 2010/2011
5-jährig: Geburtsdatum 01.05.2005 - 30.04.2006
6-jährig: Geburtsdatum 01.05.2004 - 30.04.2005


_______________________________________________________



Falls Sie eine Frage haben, welche nicht aufgeführt ist:
Fragen Sie uns per E-Mail: info@matten.ch




Suche

Wetter

Adressen

Gemeindeverwaltung Matten
Baumgartenstrasse 14
Postfach 52
3800 Matten
Tel 033 826 50 11
Fax 033 823 51 87
Mail info@matten.ch

Werkhof
Hohlengässli 3
3800 Matten
Tel 033 822 40 46
Fax 033 822 40 46
Mail bauamt@matten.ch


zu Telefonnummern / Abteilungen


Mail an Webmaster
Copyright © 2007 Gemeinde Matten
Quelle: http://www.matten.ch/Web/de/Informationen/FAQ_haeufig_gestellte_Fragen.htm