Menu
Brunnenweg

Wer von der Gemeinde Matten wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und den neuen Wohnort (vollständige Adresse) bekannt zu geben.

Wegzug ins Ausland
Wer einen längeren Auslandaufenthalt oder sogar einen definitiven Wegzug ins Ausland plant, muss dies ebenfalls der Einwohnerkontrolle melden. Ein Wegzug werden wir erst vornehmen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 12 Monate dauert.

Folgende Angaben werden benötigt:

Auslandadresse

Vertreteradresse in der Schweiz

 

Externe Seite: logo_eumzugch_weissrot_0.jpg


Ab dem 01.05.2023 wird den Einwohnerinnen und Einwohnern von Matten die Möglichkeit geboten, einen Zuzug, Wegzug oder Umzug elektronisch melden zu können. Dies erfolgt über den Button eUmzug. Da der eUmzug noch nicht von allen Gemeinden umgesetzt wurde, können nicht alle Meldungen elektronisch mitgeteilt werden.

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Seite, um die Meldungen vorzunehmen.

Online-Schalter der Gemeinde (kein eUmzugCH)

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

Persönliche Angaben

* Anrede

Wegzug

* Abmeldung gültig für

Bisherige Wohnadresse

Neue Wohnadresse

* Besitzen Sie einen Hund (Änderung Hunderegister)
geschützt durch reCAPTCHA

Für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige besuchen diese Seite: