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Brunnenweg

Wer von der Gemeinde Matten wegzieht, muss sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich oder via eUmzugCH bei der Fremdenkontrolle abmelden und den neuen Wohnort bekannt geben. Es müssen folgende Ausweise vorgelegt werden:

Reisepass

Ausländerausweis

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Ab dem 01.05.2023 wird den Einwohnerinnen und Einwohnern von Matten die Möglichkeit geboten, einen Zuzug, Wegzug oder Umzug elektronisch melden zu können. Dies erfolgt über den Button eUmzug. Da der eUmzug noch nicht von allen Gemeinden umgesetzt wurde, können nicht alle Meldungen elektronisch mitgeteilt werden.

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Seite, um die Meldungen vorzunehmen.

 

Wegzug ins Ausland
Findet ein Wegzug ins Ausland statt, muss die Auslandadresse angegeben werden. Personen mit Niederlassungsbewilligung C müssen zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz angeben.

Personen, welche eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, können bei einem Wegzug ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung für 4 Jahre beim Migrationsdienst des Kantons Bern einreichen. Das heisst, wenn eine Wiedereinreise innerhalb diesen 4 Jahren in die Schweiz stattfinden sollte, wird direkt wieder eine Niederlassungsbewilligung C ausgestellt. Ansonsten verfällt der Status und das ganze Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung beginnt wieder von neuem.

Online-Schalter

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

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Wegzug

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