Umzug innerhalb der Gemeinde Matten
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Matten ist der Fremdenkontrolle innerhalb von 14 Tagen persönlich oder telefonisch (Tel 033 826 50 11) oder via eUmzugCH mitzuteilen.
Ab dem 01.05.2023 wird den Einwohnerinnen und Einwohnern von Matten die Möglichkeit geboten, einen Zuzug, Wegzug oder Umzug elektronisch melden zu können. Dies erfolgt über den Button eUmzug. Da der eUmzug noch nicht von allen Gemeinden umgesetzt wurde, können nicht alle Meldungen elektronisch mitgeteilt werden.
Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Seite, um die Meldungen vorzunehmen.