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Brunnenweg

Kurzaufenthaltsbewilligung L

Läuft die Kontrollfrist Ihres Ausweises L demnächst aus, werden Sie durch die Fremdenkontrolle Matten ca. 2 Wochen zuvor angeschrieben und darum gebeten, die entsprechende Verfallsanzeige rechtzeitig einzureichen.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)

falls auf Stellensuche; Arbeitszeugnis oder -bestätigung des letzten Arbeitgebers (Auflösungsgrund muss ersichtlich sein)

falls neuer Arbeitsvertrag vorhanden ist, eine Kopie einreichen

Aufenthaltsbewilligung B

Das Bundesamt für Migration stellt Ihnen die Verfallsanzeige des Ausweises B ca. 2 Monate vor Ablauf der Kontrollfrist automatisch zu. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Die Verfallsanzeige ist bei der Fremdenkontrolle Matten einzureichen.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)

Sollten Sie keine Verfallsanzeige erhalten haben oder ging diese verloren, können Sie die Verfallsanzeige ohne jegliche Probleme nochmals drucken und vollständig ausfüllen.

Niederlassungsbewilligung C

Das Bundesamt für Migration stellt Ihnen die Verfallsanzeige des Ausweises B ca. 2 Monate vor Ablauf der Kontrollfrist automatisch zu. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Die Verfallsanzeige ist bei der Fremdenkontrolle Matten einzureichen.

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)

Sollten Sie keine Verfallsanzeige erhalten haben oder ging diese verloren, können Sie die Verfallsanzeige ohne jegliche Probleme nochmals drucken und vollständig ausfüllen.

Kontakt

Fremdenkontrolle Matten
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten
Tel 033 826 50 11

Kontakt

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