Ausweisverlängerung
Kurzaufenthaltsbewilligung L
Läuft die Kontrollfrist Ihres Ausweises L demnächst aus, werden Sie durch die Fremdenkontrolle Matten ca. 2 Wochen zuvor angeschrieben und darum gebeten, die entsprechende Verfallsanzeige rechtzeitig einzureichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)
falls auf Stellensuche; Arbeitszeugnis oder -bestätigung des letzten Arbeitgebers (Auflösungsgrund muss ersichtlich sein)
falls neuer Arbeitsvertrag vorhanden ist, eine Kopie einreichen
Aufenthaltsbewilligung B
Das Bundesamt für Migration stellt Ihnen die Verfallsanzeige des Ausweises B ca. 2 Monate vor Ablauf der Kontrollfrist automatisch zu. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Die Verfallsanzeige ist bei der Fremdenkontrolle Matten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)
Sollten Sie keine Verfallsanzeige erhalten haben oder ging diese verloren, können Sie die Verfallsanzeige ohne jegliche Probleme nochmals drucken und vollständig ausfüllen.
Niederlassungsbewilligung C
Das Bundesamt für Migration stellt Ihnen die Verfallsanzeige des Ausweises B ca. 2 Monate vor Ablauf der Kontrollfrist automatisch zu. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Die Verfallsanzeige ist bei der Fremdenkontrolle Matten einzureichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
Kopie eines gültigen Reisedokuments (Identitätskarte oder Pass)
Sollten Sie keine Verfallsanzeige erhalten haben oder ging diese verloren, können Sie die Verfallsanzeige ohne jegliche Probleme nochmals drucken und vollständig ausfüllen.