Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Bundesamt für Migration eingereicht werden.
Ordentliche Einbürgerung
Ebene Bund
Zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Gesucheinreichung.
Ebene Kanton und Gemeinden
Mindestens zwei Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde Matten vor Gesucheinreichung.
Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung (keine Einträge im Strafregister).
Kein Bezug von Leistungen der Sozialhilfe oder zurückbezahlte bezogene Leistungen.
In schweizerische Verhältnisse eingegliedert sein.
Mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche vertraut sein.
Nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügen (Einbürgerungstest).
Gute Sprachkenntnisse nachweisen (Sprachnachweis).
Über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.
Einbürgerungstest
Seit Anfang 2014 sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kanton Bern einbürgern lassen wollen, verpflichtet, einen Einbürgerungstest zu absolvieren.
Vom Einbürgerungstest befreit sind:
Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind.
Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben.
Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.
Sprachnachweis
Ausländerinnen und Ausländer, welche sich einbürgern lassen wollen, müssen einen Sprachnachweis (Sprachtest) erbringen. Ausgenommen davon sind Personen, welche in der Schweiz während mindestens fünf Jahren ohne Unterbruch eine obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe besucht haben, sowie Personen, deren Muttersprache die Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises ist (Deutsch).
Die Einbürgerungstests sowie die Sprachnachweise werden an folgenden Schulen durchgeführt:
Bildungszentrum Interlaken BZI
Obere Bönigstrasse 21
3800 Interlaken
Tel 033 828 11 11
Berufsbildungszentrum IDM
Schlüsselmattenweg 23
3700 Spiez
Tel 033 650 71 00