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Brunnenweg

Obligatorischer zweijähriger Kindergartenbesuch
Gemäss revidiertem Volksschulgesetz wird ab dem 1. August 2013 der zweijährige Kindergarten obligatorisch. Der Kindergarten wird neu Teil der elfjährigen obligatorischen Volksschule.

 

Kindergartenpflicht
Mit dem revidierten Volksschulgesetz wird der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli verlegt. In Matten erfolgt die Verschiebung des Stichtages schrittweise über drei Jahre. Es werden folgende Kinder kindergartenpflichtig:

Schuleintritt

Schuljahr Schuleintritt 1. Klasse (Geburtsdatum) Kindergarten 1 Jahr vor Schuleintritt (Geburtsdatum) Kindergarten 2 Jahre vor Schuleintritt (Geburtsdatum)
2022/202301.08.2015 - 31.07.201601.08.2016 - 31.07.201701.08.2017 - 31.07.2018
2023/202401.08.2016 - 31.07.2017 01.08.2017 - 31.07.201801.08.2018 - 31.07.2019

Eintritt Kindergarten
Grundsätzlich sollen die Kinder altersgerecht eingeschult werden. Die Eltern können jedoch entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Das Recht auf elf Jahre Volksschule wird dadurch nicht eingeschränkt. Eine vorgängige Beratung durch die Schulleitung ist möglich.

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