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Brunnenweg

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Sie kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. An der Gemeindeversammlung wird über das Resultat der Kontrolle informiert.

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohnerinnen und Einwohner speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften vom Kanton und der Gemeinde eingehalten.

Zweck Datenschutz

Mit dem Datenschutz sollen die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Menschen geschützt werden. Dieser Schutz ist gewährt, wenn die vorhandenen Daten bei der Gemeinde bleiben und nicht unberechtigterweise weitergegeben werden.

Recht auf Datensperrung

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Recht auf Einsicht, Auskunft und Löschung

Jede Person kann in das Register der Datensammlungen Einsicht nehmen und Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden. Die Auskunft wird auf Verlangen schriftlich erteilt. Zudem hat sie Anspruch darauf, dass unrichtige oder nicht notwendige Personendaten über sie berichtigt oder vernichtet werden und dass Personendaten, die widerrechtlich bearbeitet worden sind, vernichtet oder sonst die Folgen der Widerrechtlichkeit beseitigt werden.

Kontakt

GPK Matten
Baumgartenstrasse 14
3800 Matten