Zivile Nutzung Flugplatz Interlaken
Der ehemalige Militärflugplatz Interlaken hat für die Einwohnergemeinden Matten b. Interlaken, Interlaken, Bönigen und Wilderswil eine regionale Bedeutung. Allein die Grösse des Areals (ca. 85 Hektaren) ist in der Region einmalig.
An die Nutzung des Areals werden unterschiedliche Ansprüche erhoben (z.B. Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Erholung, Anlässe, Ausbildung). Aus diesem Grund haben die Gemeinden zusammen mit der Grundeigentümerin Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) eine Zusammenarbeit vereinbart, wie sie bei der Zulassung von Anlässen, die dem Zweck der ZöN B (Zone für öffentliche Nutzung B) entsprechen, zusammenarbeiten wollen. Damit soll für mögliche an der Durchführung eines Anlasses interessierte Personen sowie die möglicherweise vom Anlass tangierten Dritten Transparenz über die Zuständigkeiten sowie das Vorgehen zur Erreichung der für den Anlass allenfalls erforderlichen Bewilligungen geschaffen werden.
Kommission für die Zivile Nutzung des Flugplatzes Interlaken
Für diesen Zweck hat der Gemeinderat Matten b. Interlaken eine ständige, nicht entscheidbefugte Kommission eingesetzt.
Die Kommission setzt sich wie folgt aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
Gemeinde Bönigen, 1 Mitglied
Gemeinde Interlaken, 1 Mitglied
Gemeinde Wilderswil, 1 Mitglied
Gemeinde Matten, 1 Mitglied und zusätzlich als Mitglied von Amtes wegen: Ressortvorsteher Wirtschaft, Tourismus und Kultur
Burgergemeinde Wilderswil, 1 Mitglied
Burgergemeinde Matten b. Interlaken, 1 Mitglied
Die Kommission wird vom Ressortvorsteher Wirtschaft, Tourismus und Kultur der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken präsidiert.
Vorgehen
Die Grundeigentümerin Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hört die Gemeinden rechtzeitig vor dem Abschluss eines Vertrages mit einem zivilen Veranstalter, der einen mittleren oder einen grossen Anlass durchführen will, an.
Die Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken nimmt zusammen mit den weiteren beteiligten Gemeinden Stellung zum geplanten Anlass. Die Einwohnergemeinde koordiniert die Einholung der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Gemeinden (Interlaken, Bönigen und Wilderswil). Entspricht der Anlass den geltenden zonenrechtlichen und gemeindepolizeilichen Vorschriften, nimmt die Einwohnergemeinde eine zustimmende Haltung ein.
Die Kommission fühlt sich bei ihrer Arbeit der Nachhaltigkeit verpflichtet. «Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche weltweit die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für die künftigen Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.» (Brundtland-Kommission der UNO).
Detailliertere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit: