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Brunnenweg

Hunde haben ein Bedürfnis nach Sozialkontakten mit Menschen und anderen Hunde; dem muss Rechnung getragen werden. Täglicher Auslauf, gute Sozialisierung und eine dem Wesen des Hundes angepasste Erziehung sind wichtige Voraussetzungen für ein unbeschwertes Zusammenleben zwischen verschiedenen Hunden, sowie zwischen Hund und Mensch.

Pflichten der Hundehalter

In der Tierschutzverordnung ist unter anderem vorgeschrieben, dass Hunde täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben müssen. Weiter müssen Hunde täglich ihren Bedürfnissen entsprechend im Freien ausgeführt werden oder zumindest freien Auslauf haben, wobei der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette nicht als freier Auslauf gilt.

Die Verordnung bestimmt ausserdem, dass Hundehalter die notwendigen Vorkehrungen  zu treffen haben, dass ihr Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet.

Hundehalter müssen zudem, wie alle Tierhalter dafür sorgen, dass sich ihre Tiere nicht übermässig vermehren.

Der Hund muss bei der Datenbank AMICUS registriert sein und deren Chip tragen. Jeder Hund ist bei der Gemeinde anzumelden, wo ebenfalls die Hundetaxe von CHF 100.00 zu entrichten ist.

Hygiene


Auf öffentlichem Gelände, vor allem im Naherholungsgebiet Rugen sowie um den Flugplatz oder auf Kinderspielplätzen und Schulhausplätzen stellt Hundekot ein Hygieneproblem dar. Im Hundekot enthaltene Krankheitserreger können bei Kühen tödliche Krankheiten auslösen. Wir danken deshalb für das Beseitigen der unliebsamen Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde.

Hundegesetz

Das kantonale Hundegesetz bildet die rechtliche Grundlage für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hunde.
Hier finden Sie den Link zum Hundegesetz des Kantons Bern: