Zivilstandswesen
Eheschliessung
Die Eheschliessung wird der Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt mitgeteilt. Die Einwohnerkontrolle bestellt aufgrund der Änderung des Zivilstands einen neuen Heimatschein für Sie. Sobald wir diesen erhalten haben, senden wir Ihnen einen neuen Niederlassungsausweis zu.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen vom Kanton Bern zum Vorbereiten auf die Eheschliessung.
Geburt
Das Zivilstandsamt des Geburtsortes teilt uns eine Geburt automatisch mit. Wir werden Ihnen nach dieser Mitteilung einen neuen Niederlassungsausweis zustellen.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu der Geburt im Kanton Bern.
Kindesanerkennung
Wir erhalten die Anerkennungsmeldung direkt vom zuständigen Zivilstandsamt.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu der Vaterschaftsannerkennung im Kanton Bern.
Scheidung
Wenden Sie sich für die Scheidung an das zuständige Zivilgericht im Wohnsitzkanton der Frau oder des Mannes. Je nach Kanton sind die Gerichte unterschiedlich organisiert. Falls Sie nicht sicher sind, informieren Sie sich bei einer kantonalen Gerichtsbehörde oder einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, welches Gericht Sie kontaktieren müssen.
Nach der Scheidung erhalten wir vom Zivilstandsamt das Gerichtsurteil direkt zugestellt. Danach bestellt die Einwohnerkontrolle einen neuen Heimatschein und stellt Ihnen den neuen Niederlassungsausweis zu.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Scheidungen im Kanton Bern.
Namenserklärung nach Scheidung
Die Namenserklärung wird uns vom zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt. Wir werden danach einen neuen Heimatschein für Sie bestellen. Sobald wir diesen erhalten haben, wird Ihnen ein neuer Niederlassungsausweis zugestellt.
Adoption, Zivilstandsereignisse im Ausland, etc.
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zu Adoption, Zivilstandsereignisse im Auslang.