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Brunnenweg

Was sind invasive Neophyten oder gebietsfremde Pflanzen?

Nach der Entdeckung Amerikas sind Neophyten (= neue Pflanzen), vor allem als Zier und Nutzpflanzen, eingeführt worden.

In der Schweiz gibt es zahlreiche Neophyten, aber nur wenige verhalten sich invasiv.

Invasive (von Invasion) Neophyten breiten sich rasch und stark aus, haben keine Feinde und verdrängen einheimische Arten. Sie können unsere Gesundheit schädigen (Allergien, Verbrennungen). Sie destabilisieren z.B. Stützmauern und Bachböschungen und können diese zum Rutschen bringen (Erosion).

Man muss heute davon ausgehen, dass invasive Neophyten langfristig grosse Kosten für die Gemeinden verursachen werden.

Untenstehende Arten sind lediglich die häufigsten Arten.

 

Welche Pflanzen sollten Sie in Ihrem Garten nicht dulden resp. aktiv bekämpfen?

Kanadische und Spätblühende Goldrute (Solidago spp.)*

2 häufige Arten, goldgelbe Blüten ab Ende Juni bis Oktober

Empfehlung
Ausgraben und in die Kehrichtabfuhr geben. Nicht kompostieren, da sie sich über die Samen und Wurzel weiter vermehrt.
* verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Kanadische und Spätblühende Goldrute

Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii)

Irreführender Name, obwohl gewisse Schmetterlinge ihn als Futterpflanze lieben. Für Raupen unbrauchbar. Sinnvollerweise einheimische Pflanzen berücksichtigen, welche für Raupen und Schmetterlinge nützlich sind.

Empfehlung
Im Privatgarten nur vertretbar, wenn die Samenstände nach der Blüte entfernt und im Kehricht entsorgt werden.

Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch

Aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)*

Nur vereinzelt in Privatgärten vorkommend, aber Achtung, kann immer noch im Vogelfutter enthalten sein.

Empfehlung
Auf der Hut sein! Kann schwere Allergien auslösen. Pflanze dringend mit Handschuhen und Mundschutz entfernen und im Kehricht entsorgen. Ist der Gemeinde zu melden.
* verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut

Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)*

Riesige Pflanze, früher oft als Bienenweide gepflanzt.

Empfehlung
Durch Ausgraben gut zu bekämpfen.

Achtung: Bei Berührung und Sonne entstehen Verbrennungen, deshalb beim Ausgraben und Entsorgen im Kehricht Haut und Augen gut schützen.
* verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Riesen-Bärenklau

Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica)*

Wird bis 3 Meter hoch und bildet entlang von Gewässern häufig grosse und dichte Bestände. Verdrängt durch schnelles Wachsen die einheimische Uferbestockung und führt zu instabilen Böschungen. Wurzeln können in kleinste Ritzen von Mauern (vgl. Abbildung) eindringen und diese durch ihr Wachstum sprengen.

Empfehlung
Möglichst vollständig ausgraben und im Kehricht entsorgen, da aus kleinsten Pflanzenbruchstücken wieder neue Pflanzen austreiben können.

Achtung:
Verbreitung auch durch kontaminiertes Erdmaterial!
* verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Japanischer Staudenknöterich

Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)*

Bis 2 Meter grosse Pflanze mit rosa bis weisser Blütenfarbe und roten Drüsen an den Blättern (vgl. Abbildung). Eine Pflanze entwickelt bis 4'000 Samen pro Jahr, die während des ganzen Sommers versetzt auskeimen.

Empfehlung
Mähen etwa Ende Juli beim Auftreten der ersten Blüten. kleinere Bestände können durch Ausreissen von Hand bekämpft werden.

Achtung: Bestände entwickeln sich gestaffelt, darum häufige Nachkontrollen nötig.
* verboten gemäss Freisetzungsverordnung

Drüsiges Springkraut

Gemäss Freisetzungsverordnung gilt auch der Essigbaum als verbotene, invasive Pflanze. Götterbaum, Robinie, Kirschlorbeer und Mahonie gelten ebenfalls als invasiv und sind darum auf der Schwarzen Liste aufgeführt. Entfernung von Essigbaum, Götterbaum und Robinie ist nicht ganz problemlos. Darum Gärtner oder Gemeindewerkhof konsultieren.

Empfehlung
Durch einheimische Sträucher und Bäume ersetzen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde (Tel. 033 826 50 21) oder an das Naturschutzinspektorat des Kantons Bern, Münsigen (Dr. Erwin Jörg, Tel. 031 720 32 24).