Bescheinigungen und Zeugnisse
Wohnsitzbescheinigung
Was ist eine Wohnsitzbescheinigung?
Die Wohnsitzbescheinigung gibt Auskunft darüber, in welchem Zeitrahmen Sie in der Gemeinde Matten wohnhaft waren oder seit wann Sie in Matten wohnhaft sind. Diese Bescheinigung wird für diverse Angelegenheiten benötigt, z.B. für Rentenansprüche, Einbürgerungen, etc.
Wer kann eine Wohnsitzbescheinigung beantragen?
Jede Person, die in der Gemeinde Matten wohnhaft ist oder wohnhaft war und einen gültigen Identitätsnachweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vorweisen kann.
Was kostet eine Wohnsitzbescheinigung?
Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
Handlungsfähigkeitszeugnis
Was ist ein Handlungsfähigkeitszeugnis?
Im Handlungsfähigkeitszeugnis ist die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit gemäss ZGB ersichtlich. Handlungsfähigkeitszeugnisse werden zum Beispiel für Jagdpatente im Ausland, Wohnungsbewerbungen, Prüfungen an Universitäten, Eintrag im Anwaltsregister etc., benötigt.
Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis?
Das Gesuch um Ausstellen eines Handlungsfähigkeitszeugnisses erfolgt bei der örtlichen zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Berner Oberland Ost
Schloss 11
3800 Interlaken
Telefon 031 635 22 25
Öffnungszeiten KESB Schalter
Montag bis Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr |
Öffnungszeiten KESB Telefon
Montag bis Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 16.30 Uhr | |
Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr |
Heimatscheine und Personenstandsausweise
Heimatscheine und Personenstandsausweise für Personen mit Heimatort Matten b. Interlaken können beim Zivilstandsamt bestellt werden.
Zivilstandsamt Oberland Ost
Schloss 8
3800 Interlaken
Telefon 031 635 43 40
Zivilstandsämter des Kantons Bern