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Brunnenweg

Eheschliessung

Die Eheschliessung wird der Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt mitgeteilt. Die Einwohnerkontrolle bestellt aufgrund der Änderung des Zivilstands einen neuen Heimatschein für Sie. Sobald wir diesen erhalten haben, senden wir Ihnen einen neuen Niederlassungsausweis zu.

Geburt

Das Zivilstandsamt des Geburtsortes teilt uns eine Geburt automatisch mit. Wir werden Ihnen nach dieser Mitteilung einen neuen Niederlassungsausweis zustellen.

Kindesanerkennung

Wir erhalten die Anerkennungsmeldung direkt vom zuständigen Zivilstandsamt.

Scheidung

Wenden Sie sich für die Scheidung an das zuständige Zivilgericht im Wohnsitzkanton der Frau oder des Mannes. Je nach Kanton sind die Gerichte unterschiedlich organisiert. Falls Sie nicht sicher sind, informieren Sie sich bei einer kantonalen Gerichtsbehörde oder einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, welches Gericht Sie kontaktieren müssen.

Nach der Scheidung erhalten wir vom Zivilstandsamt das Gerichtsurteil direkt zugestellt. Danach bestellt die Einwohnerkontrolle einen neuen Heimatschein und stellt Ihnen den neuen Niederlassungsausweis zu.

Namenserklärung nach Scheidung

Die Namenserklärung wird uns vom zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt. Wir werden danach einen neuen Heimatschein für Sie bestellen. Sobald wir diesen erhalten haben, wird Ihnen ein neuer Niederlassungsausweis zugestellt.

 

Weitere Informationen betreffend Adoption, Zivilstandsereignisse im Ausland, etc. finden Sie hier.