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Brunnenweg

Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ist spätestens 20 Tage, bei Grossanlässen mit 500 bis 2'000 Personen 60 Tage vor dem Anlass vollständig ausgefüllt und gegebenenfalls zusammen mit einem Detailkonzept bei der Standortgemeinde abzugeben.

Für die Durchführung von Veranstaltungen ab 2'000 Personen ist vorgängig bei der Kommission für Zivile Nutzung Flugplatz eine Anfrage zu stellen.

Eröffnung eines Gastgewerbebetriebs

Um einen neuen Gastgewerbebetrieb eröffnen zu können, gilt es unter anderem bei der Gemeindeschreiberei das Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe mit den dazugehörigen Beilagen einzureichen.