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Brunnenweg

Am einfachsten ist es, wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen. Sie brauchen keine Formulare und werden Schritt für Schritt durch das Programm geführt. Zudem sind alle Ihre persönlichen Angaben und die Daten des Vorjahres bereits erfasst.

Steuererklärung abgeben

Das Steuerbüro ist dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch der kantonalen Steuerverwaltung die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt.

Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:

Jedes Formular ist persönlich angedruckt und enthält einen entsprechenden Strichcode. Deshalb dürfen keine kopierten Formulare von anderen Steuerpflichtigen oder aus vergangenen Steuerjahren verwendet werden. Falls Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können diese mit dem Bestellschein in der Wegleitung direkt bei der Kreisverwaltung Oberland in Thun oder am Schalter des Steuerbüros angefordert werden.

 Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen und einzureichen. Wenn keine Wertschriften oder Guthaben (Lohn- und Sparkonten usw.) vorhanden sind, reichen Sie das Formular 3 trotzdem mit der Bemerkung keine unterschrieben ein.

Folgende Formulare sind zu datieren und zu unterzeichnen: Formular 1 (Fragebogen) und Formular 3 (Wertschriftenverzeichnis)

Es sind nur die in den Formularen sowie in den Wegleitungen bzw. auf der Belegliste ausdrücklich verlangten Belege resp. Bescheinigungen einzureichen. Falls die Veranlagungsbehörde weitere Unterlagen benötigt, werden diese eingefordert.

Die Steuererklärung ist weiterhin beim Steuerbüro Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten b. Interlaken einzureichen.

Wir bitten Sie, die Formulare nicht zu heften.

 

Hier finden Sie die aktuelle Wegleitung sowie die Zusatzwegleitungen etc.: