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Brunnenweg

Ordentliche Steuererklärung

Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin,  bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.

Unterjährige Steuererklärung und Todesfälle

Bei Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland oder bei einem Todesfall ist die Einreichefrist jeweils auf dem Brief zur Steuererklärung vermerkt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Werden bislang quellenbesteuerte Personen (qsP) mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern vorübergehend oder auf Dauer nachträglich ordentlich veranlagt, ist die Einreichefrist auf dem Brief zur Steuererklärung vermerkt.

Fristverlängerung

Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern können Sie ein Gesuch um Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online, telefonisch oder schriftlich einreichen.

Telefonisch können Sie eine gebührenpflichtige Fristverlängerung unter der Nummer 031 633 60 01 beantragen

Schriftlich können Sie per E-Mail oder Brief bei der für Sie zuständigen Region der Steuerverwaltung eine gebührenpflichtige Fristverlängerung beantragen.

Online können Sie das Gesuch um Fristverlängerung im TaxMe-Online mittels Angabe der ZPV-Nummer, Fall-Nummer und des ID-Codes gemäss Brief zur Steuererklärung erfassen und mit dem entsprechenden Button bestätigen. Drucken Sie nach dem Erfassen der Fristverlängerung die Bestätigung aus und bewahren Sie diese als Beleg für das erfolgreiche Einreichen auf. Online erfasste Gesuche um Fristverlängerung bis
15. Juli sind kostenlos.