
Teilrevision Kurtaxenverordnung per 01.10.2025
Genehmigung Teilrevision der Kurtaxenverordnung per 01.10.2025
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2025 die Teilrevision der Kurtaxenverordnung genehmigt. Die teilrevidierte Kurtaxenverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde per 1. Oktober 2025 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Matten bezogen oder untenstehend eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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Teilrevision Kurtaxenverordung per 01.10.2025 (PDF, 655.92 kB) | Download | 0 | Teilrevision Kurtaxenverordung per 01.10.2025 |