Gemeindeversammlung
Ort
Kirchgemeindehaus MattenHerziggässli 21
3800 Matten
Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und angemeldet sind.
Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
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