Kontakt

Gemeindeschreiberei Matten
gemeindeschreiberei@matten.ch

Ort

Kirchgemeindehaus Matten
Herziggässli 21
3800 Matten

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und angemeldet sind.

Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

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