Gemeindeversammlung vom 19.06.2026
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
- Jahresrechnung 2025 inkl. Nachkrediten; Genehmigung
- Genehmigung der wiederkehrenden Kosten von jährlich CHF 30’000.00 für die Ersatzbeschaffung des Geschäftsverwaltungsprogrammes
- Kenntnisnahme Kreditabrechnung für die Sanierung der Schulküche
- Verlängerung Rahmenvertrag für die öffentliche Beleuchtung mit der IBI AG; Genehmigung
- Totalrevision Reglement über die ausserschulische Benützung von Schul- und Sportanlagen; Genehmigung
- Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, öffentlich auf. Sie sind auch hier online abrufbar.
Information
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung ist spätestens ab 1. Juni 2026 hier auf der Webseite online einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG vom 23. Mai 1989). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998).
Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten b. Interlaken angemeldet sind.
Alle Einwohner:innen sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat