Einbürgerungsverfahren
Die ordentliche Einbürgerung
Damit Sie das Gesuch einer ordentlichen Einbürgerung bei der Gemeinde Matten einreichen können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen bei Gesuchseinreichung über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen
- Sie müssen zehn Jahren in der Schweiz gelebt haben. Mindestens drei Jahre davon müssen in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Einreichen Ihres Gesuches liegen. Zudem müssen Sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton Bern sowie in der Gemeinde Matten b. Interlaken gelebt haben.
- Sie müssen eine Sprachkompetenz auf dem Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich in der deutschen Sprache nachweisen.
- Sie müssen mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sein und die innere sowie äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
- Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungstest ablegen
Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ordentliche EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich
- Ausländische Ehepartner:innen von Schweizer Staatsangehörigen
- Ausländische Kinder von Schweizer Staatsangehörigen
- Ausländische eingetragene Partner:innen von Schweizer Staatsangehörige
- Personen der dritten Ausländergeneration
erleichtert Einbürgern lassen
Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen der erleichterten Einbürgerung finden Sie hier:
Erleichterte EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrem persönlichen Fall und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 033 826 50 31 | sicherheit@matten.ch |