Gemeindewahlen vom 19.10.2025

3. Juli 2025

Urnenwahlen vom Sonntag, 19. Oktober 2025 (Proporz und Majorz)

Der Gemeinderat Matten hat für den Sonntag, 19. Oktober 2025 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 aufgrund des Organisationsreglements vom 22. September 2013 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen (2. Wahlgang) finden am Sonntag, 30. November 2025 statt. Es sind zu wählen:

 

  1. Mehrheitswahlen (Majorzwahlen)
    Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident

 

  1. Verhältniswahlen (Proporzwahlen)
    6 Mitglieder Gemeinderat

 

Majorzwahlen:

Gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Majorzwahlen bis spätestens am Montag, 1. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Proporzwahlen:

Gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) vom 18. Mai 2001 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Proporzwahlen bis spätestens am Montag, 15. September 2025, 12.00 Uhr an die Gemeindeschreiberei Matten einzureichen. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können bis am Montag, 22. September 2025, 18.00 Uhr durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen und Vertreter miteinander verbunden werden (Art. 22 AWR).

 

Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen haben, gemäss Art. 13 des Abstimmungs- und Wahlreglements, folgende Bedingung zu erfüllen:

  1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein (die erstunterzeichnende Person erste Unterzeichner gilt als Vertreter:in der Wählergruppe).

 

Die Wahlvorschläge für die Proporzwahlen haben, gemäss Art. 17 des Abstimmungs- und Wahlreglements, folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein (die erstunterzeichnende Person gilt als Vertreter:in der Wählergruppe).
  2. Der Wahlvorschlag darf so viele Namen enthalten als Sitze zu vergeben sind. Jeder Name darf maximal zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden.
  3. Die Liste ist mit der Parteizugehörigkeit oder einer Gruppierung zu bezeichnen.

 

Die Wahlvorschläge für die Majorz- und Proporzwahlen haben, gemäss Art. 59 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) des Kantons Bern vom 5. Juni 2012, folgende Bedingung zu erfüllen:

  1. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnort sowie gegebenenfalls den Vermerk «bisher» zu enthalten.

Zugehörige Objekte

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Gemeindewahlen 2025 - Formular Wahleingabe Majorz (PDF, 159.81 kB) Download 0 Gemeindewahlen 2025 - Formular Wahleingabe Majorz
Gemeindewahlen 2025 - Formular Wahleingabe Proporz (PDF, 175.31 kB) Download 1 Gemeindewahlen 2025 - Formular Wahleingabe Proporz
Gemeindewahlen 2025 - Formular Erklärung Listenverbindungen (PDF, 149.59 kB) Download 2 Gemeindewahlen 2025 - Formular Erklärung Listenverbindungen