Gemeindeversammlung vom 28.11.2025
Gemeindeversammlung vom 28.11.2025
Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein
- zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerten am Freitag, 28. November 2025, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
- zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus
Traktanden
1. Budget 2026
- Budget der Erfolgsrechnung 2026; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Genehmigung
- Finanzplanung 2025 - 2030; Kenntnisnahme
2. Wahlen (Kommissionen und Revisionsstelle) Legislatur 2026 - 2029
3. Totalrevision Gebührenreglement; Genehmigung
4. Verlängerung der Leistungsvereinbarung Frei- und Hallenbad Bödeli AG; Genehmigung
5. Verpflichtungskredit von CHF 675'000.00 für den Einkauf in die öffentliche Zivilschutzanlage Rütistrasse; Genehmigung
6. Verpflichtungskredit von CHF 500'000.00 an die Tell-Freilichtspiele; Genehmigung
7. Neubauprojekt Schulanlage Moos; Zusätzlicher Verpflichtungskredit von CHF 110'000.00; Genehmigung
8. Kenntnisnahme Kreditabrechnungen;
- Sanierung Regenklärbecken Lütscheren
- Sanierung Werkhof
- Parkstrasse
- Brunnenleitung
9. Verschiedenes
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 hier online aufgeschaltet.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Verlängerung Einheimischenausweise
Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| GV 28.11.2025 - Botschaft (PDF, 2.19 MB) | Download | 0 | GV 28.11.2025 - Botschaft |
| Budget 2026 (PDF, 778.82 kB) | Download | 1 | Budget 2026 |
| Gebührenreglement per 01.01.2026 (PDF, 319.2 kB) | Download | 2 | Gebührenreglement per 01.01.2026 |
| Synopse Gebührenreglement (PDF, 284.97 kB) | Download | 3 | Synopse Gebührenreglement |