Touristischer- und Betriebswegweiser
Sie sind Inhaber oder Inhaberin eines Geschäfts in der Gemeinde Matten und möchten einen Betriebswegweiser aufstellen? Das Anbringen von Betriebswegweisern ist bewilligungspflichtig. Für einen Betriebswegweiser müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Betrieb
- ist ohne Wegweisung schwer auffindbar.
- liegt abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen.
- ist ein häufig aufgesuchtes Ziel: Der Betrieb muss Fahrziel einer grossen Anzahl ortsunkundiger Fahrzeugführenden sein.
- weist genügend Parkplatznachweis nach baurechtlichen Vorschriften auf.
Kein Betriebswegweiser wird bei einem zonen- oder quartierbezogenen Sammelwegweiser oder beim Vorhandensein einer geografischen Bezeichnung bewilligt.
Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeschreiberei bezogen und eingereicht werden.
Gesuche um Betriebswegweiser sind immer bei der Gemeinde einzureichen. Für Signale an Kantonsstrassen (Haupt-, Wychel-, Park- und Gsteigstrasse) ist der Kanton Bern abschliessend zuständig. Auch für Wegweiser an Gemeindestrassen gelten die kantonalen Formulare. Betriebswegweiser und Touristischer Wegweiser
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 826 50 31 | sicherheit@matten.ch |