Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen die Gemeinde Matten?
Wenn Sie aus der Gemeinde Matten wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde Matten ab. Die Abmeldung kann online über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., via Online-Schalter auf dieser Webseite oder persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle erfolgen.
Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 826 50 11 | einwohnerkontrolle@matten.ch |