Abmeldung
Sie verlassen die Gemeinde Matten?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei uns am Schalter melden oder Sie haben die Möglichkeit sich online via Online-Schalter oder eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abzumelden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 826 50 11 | einwohnerkontrolle@matten.ch |