Wozu dient der Ausweis?
Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises.

Voraussetzung für den Bezug des Ausweises
Der Einheimischausweis kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Anspruch auf die Ausgabe eines Einheimischenausweises haben Personen, welche in der Gemeinde Matten b. Interlaken niedergelassen sind. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

Keinen Anspruch auf die Ausgabe eines Einheimischenausweises haben:
a) meldepflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsbewilligungen unter 90 Tagen,
b) Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter,
c) Personen mit Bewilligung G (Grenzgänger)

Wichtig: Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet.

Gültigkeit
Der Ausweis ist ab dem Ausstelldatum ein Jahr gültig. Der Wohnsitz muss jährlich auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Personen, die in Matten b. Interlaken mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) angemeldet sind, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ausgestellt oder verlängert.

Preis: CHF 15.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr kostenlos), jährliche Verlängerung kostenlos

Zugehörige Objekte