Gastgewerbliche Bewilligungen
Ob Sie einen dauerhaften Gastgewerbebetrieb eröffnen oder eine einmalige Veranstaltung mit Bewirtung durchführen möchten: Sie benötigen dafür eine gastgewerbliche Bewilligung. Die Gemeinde prüft die Gesuche in Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalteramt.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung für Veranstaltungen
Für zeitlich begrenzte Anlässe mit Abgabe von Speisen oder Getränken (z. B. Vereinsfeste, Märkte, Open-Air-Events) ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich. Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund können zusätzliche Bewilligungen nötig sein.
Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig ein. Es gelten für die Gesuchseinreichung folgende Fristen:
- 20 Tage vor dem Anlass: Bei Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen.
- 60 Tage vor dem Anlass: Bei Veranstaltungen mit 500 oder mehr Personen.
- 90 Tage vor dem Anlass: Bei Veranstaltungen im Wald.
Weitere Informationen zum Vorgehen sowie das entsprechende Gesuch finden Sie hier:
Gastgewerbliche EinzelbewilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gastgewerbliche Betriebsbewilligung für Gastgewerbebetriebe
Wer dauerhaft einen Gastgewerbebetrieb führen möchte, benötigt eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung. Vor der Erteilung der Bewilligung werden die gesetzlichen Anforderungen geprüft. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Sicherheits-, Betriebs- und Hygienevorschriften sowie die Lebensmittelkontrolle.
Betroffene Betriebe
- Restaurants & Cafés
- Bars & Clubs
- Hotels & Pensionen
- Take-away-Betriebe
- Weitere gastgewerbliche Einrichtungen
Weitere Informationen zum Vorgehen sowie das entsprechende Gesuch finden Sie hier:
Betriebsbewilligung GastgewerbeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gesuche für gastgewerbliche Einzel- und Betriebsbewilligungen reichen Sie bei der Gemeindeschreiberei ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und leitet diese anschliessend an die zuständigen Behörden weiter. Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 033 826 50 31 | sicherheit@matten.ch |