Ordentliche Gemeindeversammlung

28. Nov. 2025, 20.00 Uhr

Ort

Kirchgemeindehaus Matten
Herziggässli 21
3800 Matten

Kontakt

Gemeindeschreiberei Matten
gemeindeschreiberei@matten.ch

Informationen

Beschreibung

Gemeindeversammlung vom 28.11.2025

Der Gemeinderat lädt alle Gemeindebürger:innen herzlich ein 

  • zu den Ehrungen für besondere Leistungen für Personen, Mannschaften oder Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Bildung und Tourismus, welche im Jahr 2025 eine besondere Leistung vollbrachten, sowie zum Apéro für die Neuzuzüger:innen und Eingebürgerten am Freitag, 28. November 2025, 19.00 Uhr im Kirchgemeindehaus;
  • zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

1. Budget 2026

  1. Budget der Erfolgsrechnung 2026; Festsetzung der Steueranlage und des Steuersatzes für die Liegenschaftssteuer; Genehmigung
  2. Finanzplanung 2025 - 2030; Kenntnisnahme

2. Wahlen (Kommissionen und Revisionsstelle) Legislatur 2026 - 2029

3. Totalrevision Gebührenreglement; Genehmigung

4. Verlängerung der Leistungsvereinbarung Frei- und Hallenbad Bödeli AG; Genehmigung

5. Verpflichtungskredit von CHF 675'000.00 für den Einkauf in die öffentliche Zivilschutzanlage Rütistrasse; Genehmigung

6. Verpflichtungskredit von CHF 500'000.00 an die Tell-Freilichtspiele; Genehmigung

7. Neubauprojekt Schulanlage Moos; Zusätzlicher Verpflichtungskredit von CHF 110'000.00; Genehmigung

8. Kenntnisnahme Kreditabrechnungen;

  1. Sanierung Regenklärbecken Lütscheren
  2. Sanierung Werkhof
  3. Parkstrasse
  4. Brunnenleitung

9. Verschiedenes

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind die Anwesenden herzlich zu einem Umtrunk sowie einem Imbiss eingeladen.

Auflage

Die Akten für die Gemeindeversammlung liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 27. Oktober 2025, in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Zudem wird zu gleichem Zeitpunkt die Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 hier online aufgeschaltet.

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Matten bei Interlaken angemeldet sind.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Verlängerung Einheimischenausweise

Im Vorfeld zur Gemeindeversammlung von 19.00 bis 20.00 Uhr können auch Einheimischenausweise verlängert werden (keine Neuausstellungen).

Der Gemeinderat

Voraussetzungen

An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Matten wohnhaft und angemeldet sind.

Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Preis