An-, Abmeldung und Umzug Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Anmeldung
Die persönliche Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei der Einwohnerkontrolle Matten zu erfolgen. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Heimatschein oder Heimatausweis (für Wochenaufenthalt)
Familienbüchlein, wenn vorhanden
Mietvertrag
Von der Anmeldung befreit ist, wer sich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate ausserhalb des Wohnsitzes aufhalten will.
Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 21.00 inkl. Porto für den Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthaltern.
Abmeldung
Wer von der Gemeinde Matten wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich abzumelden und den neuen Wohnort (vollständige Adresse) bekannt zu geben.
Die hinterlegten Ausweisschriften (Heimatschein bzw. Heimatausweis) werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweises ausgehändigt.
Wegzug ins Ausland
Wer einen längeren Auslandaufenthalt oder sogar einen definitiven Wegzug ins Ausland plant, muss dies ebenfalls der Einwohnerkontrolle melden. Ein Wegzug werden wir erst vornehmen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 12 Monate dauert.
Folgende Angaben werden benötigt:
Auslandadresse
Vertreteradresse in der Schweiz
Umzug innerhalb der Gemeinde Matten
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Matten ist der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen persönlich oder telefonisch (033 826 50 11) mitzuteilen.