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Brunnenweg

Während der Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr und der Abendzeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr dürfen keine lärmenden, gewerblichen Arbeiten wie Bauarbeiten oder lärmende Gartenarbeiten wie Rasenmähen ausgeführt werden. In der Landwirtschaft sind Erntearbeiten gestattet.

Während der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sind im Freien jegliche lärmerzeugende Arbeiten und Tätigkeiten sowie musikalische Darbietungen verboten.